- Betreuungsrecht
- Urteile
Erweiterung der Aufgabenkreise und Betreuerwechsel - keine Erstbetreuung
Betreuungsrecht
1. Die Höhe des Stundensatzes gem. § 5 VBVG richtet sich nach der Dauer der Betreuung. Maßgebend ist bei einem Betreuerwechsel die erste angeordnete Betreuung. Dies gilt auch beim Wechsel von einem ehrenamtlichen Betreuer zu einem Berufsbetreuer.
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