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Berufsmäßige Betreuung - wann ist sie anzunehmen?
Ist eine Betreuung nicht als Erfüllung einer allgemeinen staatsbürgerlichen Pflicht anzusehen und kann nur im Rahmen einer Berufstätigkeit erwartet werden, so ist davon auszugehen, daß eine Betreuung im Rahmen der Berufsausübung geführt wird.
Bei einem Rechtsanwalt, dem die Betreuung gerade im Hinblick auf seine berufliche Qualifikation übertragen wurde, ist von einer berufsmäßigen Führung auszugehen.

OLG Hamm, 23.5.2006 - Az: 15 W 472/05