| Ehrenamtlicher Betreuer – Aufwandsentschädigung? |
| Ein ehrenamtlicher Betreuer
hat Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung, der auch dadurch nicht
ausgeschlossen ist, daß der Betreuer Pflegegeld für den in seiner
Familie in Vollzeitpflege lebenden Betreuten erhält.
BayObLG – Az: 1 Z BR 36/01 |