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Betreuerentlassung und VerfahrenspflegerbestellungBei der Entscheidung über
die Entlassung des Betreuers ist dem Betreuten ein Verfahrenspfleger zu
bestellen, wenn der Betreute nicht fähig ist, seinen Willen kundzutun.
Wird Betreuer und Betreutem nicht Gelegenheit gegeben, zur Anregung
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