AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Persönliche Anhörung auch in Beschwerdeinstanz!

Soll ein Betreuer gegen den Willen des Betreuten entlassen werden, so schreibt § 69 FGG zwingend die persönliche Anhörung des Betreuers und des Betreuten vor. Dies ist grundsätzlich auch für die Beschwerdeinstanz der Fall. Die Anhörung darf nur dann einem beauftragten Richter übertragen werden, wenn der persönliche Eindruck von den betroffenen Parteien für das Gericht nicht entscheidungserheblich ist.

Ist der Betreuer unfähig, die Angelegenheiten des Betreuten in dem ihm übertragenen Aufgabenkreisen zu besorgen und entspricht ein Verbleiben im Amt nicht dem Wohl des Betreuten, so ist die Betreuerentlassung gegen den Willen des Betreuten gerechtfertigt. Hierfür ist jedoch eine sorgfältige Abwägung aller Umstände durch die Tatsachengerichte notwendig.

BayObLG – Az: 3Z BR 54/97
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von Die Welt online und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Betreuungsrecht  | Nach Oben