| Anspruch darauf, als Betreuer vorgeschlagen zu werden? |
| Ein Betreuungsbewerber hat
keinen Anspruch darauf, daß die Betreuungsbehörde ihn als Betreuer
gegenüber dem Vormundschaftsgericht vorschlägt und das der Betreuungsbehörde
zustehende Beschwerderecht zu Gunsten des Bewerbers ausübt.
OVG Lüneburg – Az: 11 L 1446/00 |