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Anspruch darauf, als Betreuer vorgeschlagen zu werden?
Ein Betreuungsbewerber hat keinen Anspruch darauf, daß die Betreuungsbehörde ihn als Betreuer gegenüber dem Vormundschaftsgericht vorschlägt und das der Betreuungsbehörde zustehende Beschwerderecht zu Gunsten des Bewerbers ausübt.

OVG Lüneburg – Az: 11 L 1446/00