| Erbeinsetzung sittenwidrig? |
| Im zu entscheidenden Fall
hatte eine Frau die Tochter und deren Ehemann ihres zum Betreuer bestellten
Lebensgefährten als Erben eingesetzt.
Nach Ansicht des Gerichts ist dieses Testament wirksam, da § 14 HeimG nicht analog anwendbar ist. Eine Rechtsähnlichkeit konnte nicht erkannt werden. Daher ist für die Frage der Zulässigkeit des Testaments § 138 BGB maßgeblich, nach dem eine Zuwendung an den Betreuer oder dessen Tochter nicht sittenwidrig ist. BayObLG - Az: 1 Z BR 73/97 |