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Erbeinsetzung sittenwidrig?
Im zu entscheidenden Fall hatte eine Frau die Tochter und deren Ehemann ihres zum Betreuer bestellten Lebensgefährten als Erben eingesetzt.
Nach Ansicht des Gerichts ist dieses Testament wirksam, da § 14 HeimG nicht analog anwendbar ist. Eine Rechtsähnlichkeit konnte nicht erkannt werden.
Daher ist für die Frage der Zulässigkeit des Testaments § 138 BGB maßgeblich, nach dem eine Zuwendung an den Betreuer oder dessen Tochter nicht sittenwidrig ist.

BayObLG - Az: 1 Z BR 73/97