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Anfechtbarkeit der Betreuerentlassung durch AngehörigeNahe Angehörige können
bei einem vom Betreuten selbst beantragten Betreuerwechsel die dem Wechsel
zugrunde liegende Verfügung nicht nach § 20 FGG anfechten, da
sie keine Beschwerdebefugnis haben. Hiermit wird der Willensautonomie des
Betreuten Rechnung getragen.
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