Persönliche Kontakte zum Betreuten gehören zum Aufgabenbereich

Betreuungsrecht

1. Grundsätzlich gehört die persönliche Kontaktaufnahme zwischen Betreuer und Betreutem zu den Aufgaben eines Betreuers, unabhängig davon, für welchen speziellen Aufgabenkreis er bestellt worden ist.

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