| Der Wille des Betroffenen ist maßgebend |
| Der Vorschlag des Betroffenen,
eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, ist für das
Gericht grundsätzlich bindend, auch wenn der Betroffene nicht geschäftsfähig
ist, seinen Wunsch aber mit natürlichem Willen kundtun kann.
BayObLG, Beschluss v. 22.08.2001
– 3Z BR 221/01
Anmerkung AnwaltOnline:
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