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Der Wille des Betroffenen ist maßgebend
Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, ist für das Gericht grundsätzlich bindend, auch wenn der Betroffene nicht geschäftsfähig ist, seinen Wunsch aber mit natürlichem Willen kundtun kann.

BayObLG, Beschluss v. 22.08.2001 – 3Z BR 221/01
Quelle: BtPRAX 2002, 36

Anmerkung AnwaltOnline:
Entsprechendes gilt auch für den Fall, dass der Betroffene zwar keine bestimmte Person als Betreuer vorschlägt, aber seine ablehnende Haltung bestimmten Personen gegenüber unmissverständlich zum Ausdruck bringt.