| Betreuungsverein - Fixe Kosten müssen gedeckt sein |
| Mit dem Betreuungsgesetz
wurde der Betreuungsverein als Institution gesetzlich vorgegeben. Die Betreuungsvereine
sind, um anerkannt werden zu können, verpflichtet, qualifiziertes
Personal vorzuhalten. Die dadurch verursachten fixen Kosten müssen
durch die den Betreuungsvereinen gesetzlich zugebilligten Vergütungen
gedeckt sein, da sonst deren Grundrecht auf freie Berufswahl nach §
12 I GG verletzt wäre.
BVerfG, Beschluss v. 7.11.2001
– 1 BvR 325/94 u.a.
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