| Arbeitnehmerüberlassung reicht nicht |
| Die Mitarbeiterin eines
Betreuungsvereins, die für diesen im Rahmen eines Arbeitnehmer - Überlassungsvertrags
nur stundenweise tätig ist, kann nicht zum Vereinsbetreuer bestellt
werden.
AmtsG Brandenburg, Beschluss
v. 29.3.1999 - 18 XVII 3115
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