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Arbeitnehmerüberlassung reicht nicht
Die Mitarbeiterin eines Betreuungsvereins, die für diesen im Rahmen eines Arbeitnehmer - Überlassungsvertrags nur stundenweise tätig ist, kann nicht zum Vereinsbetreuer bestellt werden.

AmtsG Brandenburg, Beschluss v. 29.3.1999 - 18 XVII 3115
Quelle: FamRZ 2001, 1324