| Auswahl des Betreuers - Amtsbetreuung nur ausnahmsweise |
| Auch als vorläufiger
Betreuer darf die Betreuungsstelle nur dann bestellt werden, wenn eine
geeignete natürliche Person oder ein Betreuungsverein nicht zur Verfügung
steht. Der Umfang entsprechender Ermittlungen richtet sich nach der jeweiligen
Eilbedürftigkeit im Einzelfall.
BayObLG, Beschluss vom 16.2.2000 - 3 Z BR 4/00 |