Erhöhter Betreuungssatz - auf die Ausbildung kommt es an!

Betreuungsrecht

Erforderlich ist die Feststellung, dass ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung von für die Betreuung nutzbaren Wissens gerichtet ist und dass das dadurch erworbene Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht. Allein daraus, dass bestimmte Kenntnisse für die Berufsausübung von erheblicher Bedeutung sind, kann jedoch nicht darauf geschlossen werden, dass diese auch einen erheblichen Teil der Ausbildung darstellen. Solches Wissen kann nämlich auch durch Lebenserfahrung, Fortbildungen oder Berufspraxis erworben werden, was nicht zu einer erhöhten Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG führt.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr Jump *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.958 Beratungsanfragen

Vielen Dank für die sehr schnelle und kompetente Beratung. Ein Schreiben wurde schnell für mich formuliert und auch noch offene Rückfragen wurden ...

Anja, Rottweil

Ich bedanke mich bei Herrn Ralf Schmitz persönlich sowie bei Anwalt Online für die beste, schnellste, umfangreichste Beratung. So konnte ich viel ...

Dr. Madalina Argesanu, Stadtlohn