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Ausschlussfrist bei Vergütungsansprüchen muss nicht taggenau ermittelt werdenDie 15-monatige Ausschlussfrist für Vergütungsansprüche
des Betreuers ist nicht taggenau zu ermitteln. Hiermit wird aufgrund einer
entsprechenden Entscheidung des BGH, nach der die Ausschlussfrist frühestens
mit dem Ablauf des einzelnen Betreuungsmonats zu laufen beginnt, von der
bisherigen Rechtssprechung abgewichen.
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