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Studium und die Betreuervergütung

Sofern vom Berufsbetreuer ein nicht betreuungsspezifisches Studium absolviert wurde, kann i.d.R. nicht die höchste Vergütungsstufe gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG beansprucht werden. Wurden aber im Rahmen des Studiums in mehreren (Neben-) Fächern betreuungsrelevante
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