![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Studium und die BetreuervergütungSofern vom Berufsbetreuer ein nicht betreuungsspezifisches
Studium absolviert wurde, kann i.d.R. nicht die höchste Vergütungsstufe
gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG beansprucht werden. Wurden aber
im Rahmen des Studiums in mehreren (Neben-) Fächern betreuungsrelevante
|