Ein abgeschlossenes Studium
der katholischen Theologie vermittelt für einen Berufsbetreuer besondere
Kenntnisse, so dass ein erhöhter Stundensatz i.H.v. EUR 31,00 angemessen
ist. Maßgeblich war für das Gericht, dass bei einem Theologiestudium
auch eine erhöhte soziale Kompetenz sowie die Fähigkeit, im besonderen
Maße auf Menschen einzugehen, ihre Probleme zu erkennen und bei deren
Bewältigung mitzuwirken, vermittelt wird. Dies gilt zumindest dann,
wenn das abgeschlossene Studium dazu befähigt sowohl in den Pfarrdienst
als auch in den staatlichen Schuldienst übernommen zu werden. Mit
der Übertragung des Pfarramtes ist auch die seelsorgliche Betreuung
und die Verwaltungsleitung der Gemeinde verbunden. Es drängt sich
auf, dass ein Studium, das auf eine solche Tätigkeit vorbereitet und
die hierfür notwendigen Kenntnisse vermittelt, in seinem Kernbereich
auch Fachkenntnisse umfasst, die bei der Führung einer Betreuung von
Nutzen sein können.