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Zusätzliche Leistungen des Betreuers können gesondert zu vergüten seinEin Betreuer kann Leistungen als Aufwendungen gesondert geltend machen, wenn diese für den Betreuten erbracht werden und zum Beruf des Betreuers gehören - nicht aber zu den Aufgaben des Betreuers. Solche Tätigkeiten sind von der pauschalen Betreuervergütung nicht umfasst.
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