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Angestelltenausbildung - erhöhte Vergütung

Ein Betreuer, der eine Angestelltenausbildung abgeschlossen hat, verfügt über besondere, einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare Kenntnisse, die eine entsprechende höhere Vergütung rechtfertigen. Die Ausbildung ermöglicht es dem Betreuer, jedenfalls im Bereich der Vermögenssorge und des Umgangs mit Behörden seine Aufgaben als Betreuer besser erfüllen zu können. Für die Vergleichbarkeit sind grundsätzlich der mit der Ausbildung verbundene zeitliche Aufwand, der Umfang des Lehrstoffes und die Ausgestaltung der Abschlussprüfung maßgebend. Darüber hinaus ist die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation von wesentlicher Bedeutung.
LG Stendal, 8.10.2009 - Az: 25 T 81/09
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