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Vergütungsanspruch ist gesetzlich festgelegt und nicht zu ändern!Der Vergütungsanspruch
eines Betreuers ist als gesetzlicher, aus einem öffentlichen Amt folgender
Anspruch nach Grund und Höhe Vereinbarungen nicht zugänglich.
Daher kann auch die Äußerung einer Berufsbetreuerin vor Beginn
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