Betreuervergütung
aus der Staatskasse auch bei hoher Kindergeldnachzahlung?
Verfügt ein Betreuter
trotz einer Nachzahlung von Kindergeld für 54 Monate nicht über
ausreichendes Einkommen, so ist die Betreuervergütung nicht gegen
das Vermögen des Betreuten festzusetzen, sondern wegen seiner Mittellosigkeit
aus der Staatskasse zu gewähren. Darüber hinaus ist zu beachten,