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Betreuervergütung aus der Staatskasse auch bei hoher Kindergeldnachzahlung?

Verfügt ein Betreuter trotz einer Nachzahlung von Kindergeld für 54 Monate nicht über ausreichendes Einkommen, so ist die Betreuervergütung nicht gegen das Vermögen des Betreuten festzusetzen, sondern wegen seiner Mittellosigkeit aus der Staatskasse zu gewähren. Darüber hinaus ist zu beachten,
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