Stundenansatz
des Betreuers - auf die Dauer der Betreuung kommt es an!
Der Abrechnungszeitraum
für die Vergütung eines Betreuers beginnt mit Inkrafttreten des
Betreuungsrechts am 1. Januar 1992, wenn zuvor eine der Betreuung ähnliche
Rechtsform der Pflegschaft oder Vormundschaft bestanden hatte. Die Staffelung
des Stundensatzes erfolgt ausschließlich nach der Betreuungsdauer,