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Keine Vergütung bei längerer Abwesenheit und faktischer Unerreichbarkeit

War ein Betreuer längere Zeit abwesend, stand er in dieser weder für den Betroffenen, das Gericht, die Betreuungsbehörde noch Dritte über einen Abrechnungsmonat nicht mehr zur Verfügung und konnten Anliegen auch nicht mehr per
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