![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Keine Vergütung bei längerer Abwesenheit und faktischer UnerreichbarkeitWar ein Betreuer längere
Zeit abwesend, stand er in dieser weder für den Betroffenen, das Gericht,
die Betreuungsbehörde noch Dritte über einen Abrechnungsmonat
nicht mehr zur Verfügung und konnten Anliegen auch nicht mehr per
Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Betreuungsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |