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Vergütung, wenn für ehrenamtlichen Betreuer ein Verhinderungsbetreuer tätig istWar eine Verhinderungsbetreuerin
neben einer ehrenamtlichen Hauptbetreuerin tätig, so steht der Verhinderungsbetreuerin
der pauschale Aufwendungsersatz für den Zeitraum zu, in dem die eigentliche
Betreuerin verhindert war und sie tatsächlich als Vertretungsbetreuerin
tätig geworden ist. Daher ist für den fraglichen Zeitraum eine
Kürzung der Vergütungs- und Auslagenersatzansprüche der
ehrenamtlichen Betreuerin anzunehmen.
Hat die ehrenamtliche Betreuerin selbst keinen Anspruch auf die Vergütungspauschalen, so ist die Vergütungspauschale, welche dem Betreuungsverein für die Tätigkeit der Verhinderungsbetreuerin zusteht, jedoch nicht auf die Aufwandspauschale der ehrenamtlichen Betreuerin anzurechnen. |