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Rechtswirt erhält keine erhöhte VergütungDie Ausbildung an der Fachakademie
Saar für Hochschulfortbildung (FSH) mit dem abschließenden Diplom-Zeugnis
über die Prüfung zum Rechtswirt kann nicht mit einer abgeschlossenen
Ausbildung an einer Hochschule verglichen werden. Zeitaufwand sowie erforderlichen
Examensleistungen bleiben deutlich hinter den Anforderungen an einer Hochschulausbildung
zurück. Somit kommt auch keine einem Berufsbetreuer mit Hochschulausbildung
entsprechende Vergütung in Betracht.
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