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Rechtswirt erhält keine erhöhte Vergütung

Die Ausbildung an der Fachakademie Saar für Hochschulfortbildung (FSH) mit dem abschließenden Diplom-Zeugnis über die Prüfung zum Rechtswirt kann nicht mit einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule verglichen werden. Zeitaufwand sowie erforderlichen Examensleistungen bleiben deutlich hinter den Anforderungen an einer Hochschulausbildung zurück. Somit kommt auch keine einem Berufsbetreuer mit Hochschulausbildung entsprechende Vergütung in Betracht.
OLG Schleswig-Holstein, 23.2.2005 - Az: 2 W 323/04
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