Keine
zusätzliche Vergütung für die Schlussrechnung
Erstellt ein Betreuer nach
Aufhebung der Bestellung eine Schlussrechnung, so steht dem Betreuer hierfür
kein zusätzlicher Vergütungsanspruch zu, da der vergütungsfähige
Zeitraum mit der Beendigung der Betreuung endet. Die pauschale Vergütung
beinhaltet bereits den Rechenschaftslegungsaufwand, der jeden Betreuer
gleichermaßen trifft.