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Keine zusätzliche Vergütung für die Schlussrechnung

Erstellt ein Betreuer nach Aufhebung der Bestellung eine Schlussrechnung, so steht dem Betreuer hierfür kein zusätzlicher Vergütungsanspruch zu, da der  vergütungsfähige Zeitraum mit der Beendigung der Betreuung endet. Die pauschale Vergütung beinhaltet bereits den Rechenschaftslegungsaufwand, der jeden Betreuer gleichermaßen trifft.
OLG Dresden, 23.1.2006 - Az: 3 W 1523/05
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