| Beginn der Ausschlussfrist - taggenaue Berechnung? |
| Da die Pauschalierung der
Betreuervergütung es nicht mehr zulässt, eine Anspruchsentstehung
bestimmten einzelnen Tagen zuzuordnen, kann für den Beginn der Ausschlussfrist
zur Geltendmachung der Betreuervergütung nicht auf eine taggenaue
Berechnung abgestellt werden. Es kann offen bleiben, ob hierbei auf den
Ablauf des jeweiligen Monats oder des Abrechnungsquartals abzustellen ist.
OLG München, 3.3.2008 - Az: 33 Wx 236/07 |