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Verjährung von Betreuerentgelt beginnt nicht erst mit dem VergütungsantragEin Betreuer muß seinen
Anspruch auf Betreuerentgelt binnen 15 Monaten geltend machen. Der Anspruch
entsteht mit der wirksamen Anordnung durch ein Gericht. Die entsprechende
Vorschrift des § 2 RVG kann nicht so ausgelegt werden, daß die
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