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Untätiger Betreuer - Pauschale wird trotzdem gezahltDie Betreuervergütung
erfolgt seit dem in Kraft getretenem Betreuungsrechtsänderungsgesetz
pauschal, so daß es dem Gericht verwehrt ist, den tatsächlichen
Zeitaufwand von Betreuern im Einzelfall und somit auch die Angemessenheit
der gesetzlich vorgesehenen Stundensätze zu überprüfen.
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