| Betreuervergütung - auf das Vermögen während des Betreuungszeitraums kommt es an! |
| Hinsichtlich der Frage der
Vergütungshöhe ist das Vermögen während der Betreuungszeit
maßgeblich. Bei der Frage, ob der Betreute oder die Staatskasse die
Vergütung zu bezahlen hat, ist jedoch der Zeitpunkt der gerichtlichen
Festsetzungsentscheidung maßgeblich. Eine Festsetzung gegen die Staatskasse
erfolgt dann, wenn feststeht, daß der Betreute zum Zeitpunkt der
Bewilligungsreife kein Vermögen oberhalb der Schongrenze hatte. Für
den Fall, daß die Mittellosigkeit während eines Abrechnungsmonats
eintritt, ist taggenau abzurechnen.
OLG Brandenburg, 30.7.2007 - Az: 11 Wx 14/07 |