|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |VERGÜTUNG|
Betreuervergütung - auf das Vermögen während des Betreuungszeitraums kommt es an!
Hinsichtlich der Frage der Vergütungshöhe ist das Vermögen während der Betreuungszeit maßgeblich. Bei der Frage, ob der Betreute oder die Staatskasse die Vergütung zu bezahlen hat, ist jedoch der Zeitpunkt der gerichtlichen Festsetzungsentscheidung maßgeblich. Eine Festsetzung gegen die Staatskasse erfolgt dann, wenn feststeht, daß der Betreute zum Zeitpunkt der Bewilligungsreife kein Vermögen oberhalb der Schongrenze hatte. Für den Fall, daß die Mittellosigkeit während eines Abrechnungsmonats eintritt, ist taggenau abzurechnen.

OLG Brandenburg, 30.7.2007 - Az: 11 Wx 14/07