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Betreuerqualifikation bestimmt den StundensatzFür die Beurteilung,
ob besondere für die Berufsausübung nützliche Kenntnisse
vorliegen, ist allein der formale Ausbildungsabschluß und nicht die
tatsächliche Kenntnis entscheidend. Generell kommt ein Fachhochschulabschluß
nicht einem Hochschulabschluß gleich.
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