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Höhere Vergütung bei Ausbildung zur ZahnarzthelferinBei einer Betreuung mit
den Aufgabenkreisen der Gesundheitssorge sind die bei der Ausbildung zur
Zahnarzthelferin erworbenen Kenntnisse für die Führung der Betreuung
abstrakt nutzbar und rechtfertigen eine höhere Einstufung bei der
Vergütung (Stundensatz: 33,50 Euro). Die Betreuerin ist durch die
Ausbildung ähnlich wie eine Arzthelferin in der Lage, schneller und
sicherer als ohne diese Kenntnisse zu beurteilen, wann ein Betreuter ärztlicher
Hilfe bedarf sowie welche Wege im Gesundheitswesen zu beschreiten sind.
Eine überwiegende Nutzbarkeit der besonderen Kenntnisse sieht § 4 Abs. 1 VBVG nicht vor. |