AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Höhere Vergütung bei Ausbildung zur Zahnarzthelferin

Bei einer Betreuung mit den Aufgabenkreisen der Gesundheitssorge sind die bei der Ausbildung zur Zahnarzthelferin erworbenen Kenntnisse für die Führung der Betreuung abstrakt nutzbar und rechtfertigen eine höhere Einstufung bei der Vergütung (Stundensatz: 33,50 Euro). Die Betreuerin ist durch die Ausbildung ähnlich wie eine Arzthelferin in der Lage, schneller und sicherer als ohne diese Kenntnisse zu beurteilen, wann ein Betreuter ärztlicher Hilfe bedarf sowie welche Wege im Gesundheitswesen zu beschreiten sind.
Eine überwiegende Nutzbarkeit der besonderen Kenntnisse sieht § 4 Abs. 1 VBVG nicht vor.
LG Stendal, 20.3.2007 - Az: 25 T 199/05
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von mdr Jump und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Betreuungsrecht  | Nach Oben