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Keine Mehrwertsteuer auf Auslagen für umsatzsteuerpflichtigen Betreuer
Auch bei einem umsatzsteuerpflichtigen Betreuer ist die Mehrwertsteuer nicht auch auf die Auslagen zu erstatten (§ 1 Abs. 1 S. 3 BVormVG).

AG Dortmund, 26.2.2007 - Az: 300 XVII J 590