| Keine Mehrwertsteuer auf Auslagen für umsatzsteuerpflichtigen Betreuer |
| Auch bei einem umsatzsteuerpflichtigen
Betreuer ist die Mehrwertsteuer nicht auch auf die Auslagen zu erstatten
(§ 1 Abs. 1 S. 3 BVormVG).
AG Dortmund, 26.2.2007 - Az: 300 XVII J 590 |