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Vergütung - Rückgriff auf den BetroffenenDer Rückgriff auf den
Betroffenen bei vorheriger Vergütung der Kosten eines Betreuers unterliegt
keinen Bedenken. Wird bei der Ratenberechnung der gesetzliche Grundfreibetrag
berücksichtigt, so ist die Ratenrückzahlung angemessen.
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