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Betreuertätigkeit nach anwaltlichem Gebührenrecht?Stellt sich die konkrete
Aufgabe eines als Berufsbetreuer bestellten Rechtsanwalts als anwaltspezifische
Tätigkeit dar, so kann eine Betreuertätigkeit nach anwaltlichem
Gebührenrecht abgerechnet werden. Sofern ein Betreuter Anspruch auf
Prozeßkostenhilfe hat, so ist diese auch für die Verfahrensführung
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