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Wechsel vom ehrenamtlichem zum Berufsbetreuer und Vergütung

Auch beim Wechsel vom ehrenamtlichem zum Berufsbetreuer bemißt sich die Vergütung nach der Dauer seit Beginn der Begründung des Betreuungsverhältnisses. Es kommt somit nicht auf die Dauer der Tätigkeit des Anspruchsstellers an.

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