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Wechsel vom ehrenamtlichem zum Berufsbetreuer und VergütungAuch beim Wechsel vom ehrenamtlichem
zum Berufsbetreuer bemißt sich die Vergütung nach der Dauer
seit Beginn der Begründung des Betreuungsverhältnisses. Es kommt
somit nicht auf die Dauer der Tätigkeit des Anspruchsstellers an.
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