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Keine Erhöhung der Grundvergütung bei mittellosen Betreuten
Allein aufgrund jahrelanger Erfahrung auch mit schwierigen Betreuungen kann der Betreuer eines mittellosen Betroffenen nach Ablauf der Übergangsfrist des § 1 Abs. 3 BVormVG keine erhöhte Grundvergütung nach § 1 Abs. 1 S. 1 BVormVG verlangen.

OLG München, 19.8.2005 - Az: 33 Wx 128/05