| Betreuervergütung bei einem Wechsel der Betreuer |
| Für die Berechnung
des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG ist auch
bei der Übernahme einer bisher ehrenamtlich geführten Betreuung
durch einen Berufsbetreuer auf den Zeitpunkt des erstmaligen Wirksamwerdens
der Beteuerbestellung abzustellen.
Das OLG Hamm schließt sich damit der Rechtsprechung des OLG München und des OLG Schleswig an. OLG Hamm, 11.4.2006 - Az: 15 W 445/05 |