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Betreuervergütung bei einem Wechsel der Betreuer
Für die Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG ist auch bei der Übernahme einer bisher ehrenamtlich geführten Betreuung durch einen Berufsbetreuer auf den Zeitpunkt des erstmaligen Wirksamwerdens der Beteuerbestellung abzustellen.
Das OLG Hamm schließt sich damit der Rechtsprechung des OLG München und des OLG Schleswig an.

OLG Hamm, 11.4.2006 - Az: 15 W 445/05