|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |VERGÜTUNG|
Kein Geld für Arbeiten nach dem Tod des Betreuten
Seit das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz 2005 in Kraft getreten ist, kann der Betreuer keine Vergütung mehr für Abwicklungsarbeiten nach dem Tod des Betreuten verlangen. Dies kann nur damit gerechtfertigt werden, daß diese Tätigkeiten bei der Bestimmung des pauschalen Zeitaufwandes in § 5 VBVG berücksichtigt wurden und es somit nicht auf den tatsächlichen Zeitaufwand ankommt, da die Vergütung pauschaliert wurde.

LG Mönchengladbach, 12.4.2006 – Az: 5 T 59/06