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Erhöhter Stundensatz ohne Nachqualifizierung
Ein Betreuer, der keine Nachqualifizierung gem. § 2 BVormVG durchführen will, kann auch nach uneingeschränkter Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2002 den erhöhten Stundensatz nach §1 BvormVG erhalten.

OLG Karlsruhe - Az: 19 Wx 37/01