| Erhöhter Stundensatz ohne Nachqualifizierung |
| Ein Betreuer, der keine
Nachqualifizierung gem. § 2 BVormVG durchführen will, kann auch
nach uneingeschränkter Verlängerung der Übergangsfrist bis
zum 31.12.2002 den erhöhten Stundensatz nach §1 BvormVG erhalten.
OLG Karlsruhe - Az: 19 Wx 37/01 |