| Vergütungserhöhung für IHK-Fachwirt? |
| Da ein Abschluß als
Bank-Fachwirt, der im Rahmen der Weiterbildungsangebote der IHKs erworben
wurde, nicht mit einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule vergleichbar
ist, rechtfertigt dieser auch keine Erhöhung der Betreuervergütung.
OLG Celle – Az: 10 W 9/03 |