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Vergütungserhöhung für IHK-Fachwirt?
Da ein Abschluß als Bank-Fachwirt, der im Rahmen der Weiterbildungsangebote der IHKs erworben wurde, nicht mit einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule vergleichbar ist, rechtfertigt dieser auch keine Erhöhung der Betreuervergütung.

OLG Celle – Az: 10 W 9/03