| Wie werden Telefonate abgerechnet? |
| Es ist nicht plausibel,
wenn sämtliche in einer Abrechnung aufgeführten Telefonate eines
Betreuungszeitraumes mit 15 Minuten abgerechnet werden.
Eine Auf- und Abrundung auf ganze Minuten ist indes zulässig. OLG Schleswig-Holstein – Az: 2 W 192/02 |