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Wie werden Telefonate abgerechnet?
Es ist nicht plausibel, wenn sämtliche in einer Abrechnung aufgeführten Telefonate eines Betreuungszeitraumes mit 15 Minuten abgerechnet werden.
Eine Auf- und Abrundung auf ganze Minuten ist indes zulässig.

OLG Schleswig-Holstein – Az: 2 W 192/02