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Keine Vergütung für Tätigkeiten in pflegenden BereichEin Berufsbetreuer/Vereinsbetreuer
schuldet bei seiner Amtsausübung professionelles Handeln. Tätigkeiten
im pflegenden und versorgenden Bereich sowie allgemeine therapeutische
Maßnahmen gehören nicht zu den nach § 1901 BGB zu besorgenden
Angelegenheiten der betroffenen Person und sind daher nicht vergütungsfähig.
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