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Keine Vergütung für Tätigkeiten in pflegenden Bereich

Ein Berufsbetreuer/Vereinsbetreuer schuldet bei seiner Amtsausübung professionelles Handeln. Tätigkeiten im  pflegenden und versorgenden Bereich sowie allgemeine therapeutische Maßnahmen gehören nicht zu den nach § 1901 BGB zu besorgenden Angelegenheiten der betroffenen Person und sind daher nicht vergütungsfähig.

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