| 130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens |
| Die von einem Sozialpädagogen
als Betreuer durchgeführte Verwaltung eines Vermögens in Höhe
von 3,5 Millionen DM, bestehend aus mehreren Immobilien, deren Vermietung
besondere Probleme bereitet und aus in diversen Depots angelegtem Geldvermögen,
sowie die Erforderlichkeit der ständigen Kooperation mit einem Testamentsvollstrecker
und einem Gegenbetreuer sowie weitere Probleme im Kontakt mit dem Betreuten,
rechtfertigt einen Netto - Stundensatz von 130 DM. Die Zubilligung
eines Stundensatzes von 80 DM ist demgegenüber unter keinem denkbaren
Gesichtspunkt angemessen.
Dem anwaltlichen Berufsbetreuer eines vermögenden Betroffenen ist auch nach neuem Recht ein Mindestnettostundensatz in Höhe von 180 DM als Vergütung zu bewilligen. Amtsgericht Starnberg, Beschluss
vom 17.4.2001 - XVII 163/97
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