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130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens
Die von einem Sozialpädagogen als Betreuer durchgeführte Verwaltung eines Vermögens in Höhe von 3,5 Millionen DM, bestehend aus mehreren Immobilien, deren Vermietung besondere Probleme bereitet und aus in diversen Depots angelegtem Geldvermögen, sowie die Erforderlichkeit der ständigen Kooperation mit einem Testamentsvollstrecker und einem Gegenbetreuer sowie weitere Probleme im Kontakt mit dem Betreuten, rechtfertigt einen Netto -  Stundensatz von 130 DM. Die Zubilligung eines Stundensatzes von 80 DM ist demgegenüber unter keinem denkbaren Gesichtspunkt angemessen.
Dem anwaltlichen Berufsbetreuer eines vermögenden Betroffenen ist auch nach neuem Recht ein Mindestnettostundensatz in Höhe von 180 DM als Vergütung zu bewilligen.

Amtsgericht Starnberg, Beschluss vom 17.4.2001 - XVII 163/97
Quelle: NJW RR 2002,5 107