| Anwaltshonorar ist möglich |
| Ein Rechtsanwalt kann eine
Betreuertätigkeit nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen,
wenn die zu bewältigende Aufgabe sich als eine für den Beruf
des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit darstellt.
BayObLG, Beschluss v. 17.12.2001
– 3Z BR 268/01
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