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Anwaltshonorar ist möglich
Ein Rechtsanwalt kann eine Betreuertätigkeit nach anwaltlichem Gebührenrecht abrechnen, wenn die zu bewältigende Aufgabe sich als eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit darstellt.

BayObLG, Beschluss v. 17.12.2001 – 3Z BR 268/01
Quelle: FamRZ 2002, Heft 6, II