| Besondere Schwierigkeiten bei Behördenproblemen |
| Besondere Schwierigkeiten,
die es rechtfertigen, den Regelstundensatz des für einen nicht mittellosen
Betroffenen bestellten Betreuers zu erhöhen, können vorliegen,
wenn der Betreuer für den Betroffenen im Abrechnungszeitraum gegen
Entscheidungen einer Behörde (Finanzamt, Rentenversicherungsträger)
vorgehen musste.
Bloße Mehrfachqualifikation eines Betreuers durch Abschluss mehrerer Studiengänge und/oder besondere Berufserfahrung allein rechtfertigen die Erhöhung des Stundensatzes nicht, auch nicht ein besonderer Aufwand an Personalkosten. BayObLG, Beschluss v. 4.7.2001
– 3Z BR 143/01
Anmerkung AnwaltOnline:
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