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Kein Honorar für Abschiedsbesuch
Steht die Entlassung des Betreuers bevor und ist ihm dies auch bekannt, ist eine zwar moralisch wünschenswerter aber rechtlich nicht notwendiger Besuch beim Betreuten nicht vergütungsfähig.

AmtsG Betzdorf, Beschluss v. 19.6.2000 - 6 XVII I 26
Quelle: FamRZ 2001, 1242