| Kein Honorar für Abschiedsbesuch |
| Steht die Entlassung des
Betreuers bevor und ist ihm dies auch bekannt, ist eine zwar moralisch
wünschenswerter aber rechtlich nicht notwendiger Besuch beim Betreuten
nicht vergütungsfähig.
AmtsG Betzdorf, Beschluss
v. 19.6.2000 - 6 XVII I 26
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