| Lehramt |
| Eine Berufsbetreuerin, die
die erste und zweite Staatsprüfung für das Lehramt für die
Sekundarstufe I abgelegt und zuvor das Fach Erziehungswissenschaften, bestehend
aus der Fächerkombination Psychologie, Soziologie und Pädagogik
studiert und mit Prüfung abgeschlossen hat, hat besondere nutzbare
Fachkenntnisse für den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung
und Vermögenssorge.
Studensatz: 60,- DM Landgericht Koblenz, Beschluss vom 4.7.2000 - 2T 390/00 |