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Lehramt
Eine Berufsbetreuerin, die die erste und zweite Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I abgelegt und zuvor das Fach Erziehungswissenschaften, bestehend aus der Fächerkombination Psychologie, Soziologie und Pädagogik studiert und mit Prüfung abgeschlossen hat, hat besondere nutzbare Fachkenntnisse für den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung und Vermögenssorge.
Studensatz: 60,- DM

Landgericht Koblenz, Beschluss vom 4.7.2000 - 2T 390/00