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Keine Gewerbesteuerpflicht
Ein Berufsbetreuer ist nicht gewerbesteuerpflichtig. Er übt vielmehr eine nicht der Gewerbesteuer unterliegende andere selbstständige Arbeit i. S. von § 18 Abs. 1 EStG aus.

Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 27.09. 2000 - IV 1485/98