| Keine Gewerbesteuerpflicht |
| Ein Berufsbetreuer ist nicht
gewerbesteuerpflichtig. Er übt vielmehr eine nicht der Gewerbesteuer
unterliegende andere selbstständige Arbeit i. S. von § 18 Abs.
1 EStG aus.
Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 27.09. 2000 - IV 1485/98 |