| Erstes Staatsexamen |
| Mit dem ersten Staatsexamen
ist die Hochschulausbildung eines Betreuers abgeschlossen. Die darauf folgende
Referendarzeit ist nicht Voraussetzung für die Festsetzung eines Stundensatzes
von 60 DM.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.2.2000 - 25 Wx 96/99 |